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Anwalt dementiert Verurteilung

"Lügen"-Vorwurf in Affäre um Biathlon-Star Simon

Biathlon-Star Julia Simon ist nicht verurteilt worden
Biathlon-Star Julia Simon ist nicht verurteilt worden
Foto: © IMAGO/PETTER ARVIDSON
16. Juni 2024, 14:08
sport.de
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Anfang Juni behauptete die italienische Tageszeitung "La Stampa", Biathlon-Star Julia Simon sei in der Kreditkarten-Affäre zu einer Strafe verurteilt worden. Der Anwalt der 27-Jährigen dementierte diesen Bericht mit deutlichen Worten.

"Diese Informationen sind komplett falsch", stellte Simons Anwalt Christian Borel gegenüber der französischen Tageszeitung "Le Parisien" unmissverständlich klar. Die "La Stampa"-Story sei eine "Geschichte voll Lügen", kritisierte er die italienische Zeitung für ihre Berichterstattung, die von Beginn an nicht von anderen Quellen bestätigt wurde. 

Borel erklärte, dass Simon die Zeitung theoretisch sogar wegen Rufschädigung verklagen könne. "Wir werden aber keine rechtlichen Schritte gegen die Zeitung einlegen, weil meine Klientin diese Geschichte hinter sich lassen möchte. Wir wollen aber sagen, dass die Story falsch ist", bekräftigte der Anwalt. 

Story über Biathlon-Star Julia Simon kann "unmöglich wahr" sein

Fakt ist laut Borel, dass die Ermittlungen zu dem Fall noch immer andauern. "La Stampa" hatte behauptet, italienische Behörden hätten den Weg des Geldes mittlerweile zu Simon zurückverfolgen können und sie daraufhin entsprechend zu einer Geldstrafe und der Zurückzahlung des Geldes verurteilt. Der Anwalt sagt: "Es gibt überhaupt kein Verfahren in Italien. Es ist also unmöglich, dass dies wahr ist."

Simon sieht sich den Ermittlungen ausgesetzt, weil ihre Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet sie im Herbst 2023 offiziell anklagte. Ihr wird vorgeworfen, die Kreditkarte Braisaz-Bouchets im Herbst 2022 an sich genommen und damit Online-Einkäufe im Wert von rund 1600 Euro getätigt zu haben.

Simon bestritt die Vorwürfe von Beginn an und gilt damit nach wie vor als unschuldig. Simon reichte sogar eine Gegen-Klage gegen unbekannt wegen Identitäts-Diebstahl ein. Wann mit einem Urteil in der Angelegenheit zu rechnen ist, steht laut "Le Parisien" noch immer nicht fest. 

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