Bei Emre Can läuft es derzeit rund. Nicht nur, dass er auf seine fußballerisch wohl beste Saison im Trikot von Borussia Dortmund zurückblickt und beim BVB die Möglichkeit zur Vertragsverlängerung hat. Auch privat erlebte der deutsche Nationalspieler seinen größten Sieg, heiratete er doch am letzten Wochenende luxuriös in Istanbul. Könnte die Türkei-Metropole auch sportlich sein neues zu Hause werden?
Zuletzt wurde heiß über die Gerüchte diskutiert, dass Emre Can bei Galatasaray Istanbul auf der Einkaufsliste stehen könnte. Trotz der Avancen des BVB, das Arbeitspapier mit dem 29-Jährigen zu veränderten Konditionen auszudehnen, soll der türkische Meister bei Can vorstellig geworden sein.
Jetzt scheint es eine klare Tendenz zu geben. Wie die "Bild" am Mittwoch vermeldete, ist an dem Türkei-Gerücht nämlich gar nicht viel dran. Laut der Zeitung soll der Defensiv-Allrounder seine sportliche Zukunft eindeutig weiterhin in Deutschland und beim BVB sehen. Ernsthafte Überlegungen von Seiten des Spielers, sich in Richtung Galatasaray zu verändern, soll es überhaupt nicht gegeben haben.
Stattdessen scheint ein neuer BVB-Vertrag nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Wie es in dem Medienbericht weiter heißt, haben sich Can-Berater Reza Fazelli und Dortmunds Sportdirektor Sebastian Kehl längst zu ersten Gesprächen getroffen.
Eine Einigung könnte es demnach noch vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison im August geben.
Beerbt Emre Can den langjährigen BVB-Kapitän Marco Reus?
Der 41-malige Nationalspieler soll zu einem grundsätzlich niedrigerem Jahresgehalt als gegenwärtig, welches dann auch noch leistungsbezogener angepasst werden könnte, bereit sein.
Can ist von seiner persönlichen Perspektive bei den Westfalen demnach weiterhin überzeugt. Nach der starken Rückrunde 2022/2023 winkt ihm nicht nur ein Stammplatz unter Cheftrainer Edin Terzic, sondern womöglich sogar das Kapitänsamt.
Außerdem hat es der in Frankfurt geborene BVB-Leader für sich weiterhin als großes Ziel formuliert, mit Borussia Dortmund Deutscher Meister zu werden.
Ob es sich im Falle der neuen Vertragsunterschrift um einen Kontrakt über zwei oder sogar drei Jahre Laufzeit handelt, ist derweil noch nicht bekannt.



























