Mit der ablösefreien Verpflichtung von Rafael Borré ist Eintracht Frankfurt im vergangenen Sommer ein echter Coup gelungen. Doch der Deal könnte die SGE noch teuer zu stehen kommen.
Denn wie der "kicker" berichtet, mussten die Hessen große finanzielle Zugeständnisse machen, um den Kolumbianer von einem Wechsel in die Main-Metropole zu überzeugen. Das Fachmagazin beruft sich auf das Vertragswerk zwischen dem Klub und dem Angreifer, das dem Blatt vorliegt.
Demnach hat Borré für seinen Wechsel zur Eintracht allein zwei Millionen Euro Handgeld eingestrichen, sein Berater Nicolas Petropulos soll zudem 1,3 Millionen Euro für die Vermittlung erhalten haben.
Besonders brisant sind außerdem die Klauseln, die den Agenten im Falle eines Weiterverkaufes an den Gewinnen beteiligen. Laut "kicker" sieht der Vertrag vor, dass Petropulos 50 Prozent des Überschusses bekommt, wenn die Frankfurter mit Borré einen Netto-Transfergewinn von 25 bis 100 Millionen Euro erzielen. Oben drauf käme in jedem Fall noch ein Fixbetrag von vier Millionen Euro.
Eigentlich verbieten die Statuten der FIFA Absprachen, die Dritte an künftigen Transfererlösen beteiligen. Solche Klauseln geben diesen Parteien nämlich einen unmoralischen Anreiz, Spieler möglichst schnell zum nächsten Klub zu bewegen.
Krösche verteidigt Vorgehen von Eintracht Frankfurt
Mit einem Trick werde dieses Verbot im Fall Borré aber umgangen. Petropulos habe sich ein Exklusivmandat zusichern lassen, sodass er bei einem Borré-Abschied definitiv mit am Tisch säße. Damit wäre er wohl streng genommen kein unbeteiligter Dritter mehr, sondern fester Teil der Spielerseite.
Grundsätzlich sind solche Weiterverkaufsbeteiligungen für Spieler oder Vereine bei Transfers gängige Praxis. Ein Brancheninsider, mit dem der "kicker" gesprochen hat, schätzte die Höhe der Borré-Klausel aber als "extrem" ein.
SGE-Sportvorstand Markus Krösche verteidigte das Vorgehen des Klubs dennoch gegenüber dem Blatt: "Das ist ein üblicher und anerkannter Prozess in der Branche und nicht nur ein Eintracht-Thema. Bei ablösefreien Spielern sind die Wegvermittlungsvereinbarungen in der Regel höher dotiert als bei Spielern mit Ablöse."






























