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Die Schiri-Experten sind zerknirscht

"Collinas Erben" über VfB und VAR: Ziemlich beste Feinde

Der VfB Stuttgart haderte mit dem VAR
Der VfB Stuttgart haderte mit dem VAR
Foto: © Hansjürgen Britsch via www.imago-images.de
08. Februar 2021, 12:06
sport.de
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Der VfB Stuttgart hadert mal wieder mit dem Schiedsrichter und dem VAR: Ein strafbares Handspiel der Leverkusener im eigenen Strafraum bleibt erstaunlicherweise ohne Folgen, im Gegenzug fällt ein Tor für Bayer 04. Auch in der Zweiten Liga gibt es Kontroversen über die Video-Assistenten.

Das größte Extrem, zu dem ein Eingriff des Video-Assistenten führen kann, ist wohl gegeben, wenn auf der einen Seite ein Tor fällt und der VAR anschließend feststellt, dass der Schiedsrichter vorher auf der anderen Seite ein elfmeterwürdiges Vergehen nicht geahndet hat. Es kommt dann erst zum On-Field-Review, anschließend wird der Treffer des einen Teams annulliert und der anderen Mannschaft ein Strafstoß zugesprochen. So geschehen am vergangenen Mittwoch im DFB-Pokal, als Borussia Dortmund in der Nachspielzeit erst das – vermeintliche – 3:1 gegen den SC Paderborn 07 erzielte, bevor die Partie kurz darauf mit einem 2:2 in die Verlängerung ging: Der Unparteiische hatte vor dem dritten Tor des BVB ein Foul an einem Paderborner im Strafraum der Schwarz-Gelben übersehen, der VAR griff ein, den fälligen Elfmeter verwandelten die Gäste.

Am Samstag hätte es in der Begegnung zwischen Bayer 04 Leverkusen und dem VfB Stuttgart (5:2) ebenfalls zu diesem Extremfall kommen können, wenn nicht sogar müssen. 57 Minuten waren gespielt, als Sasa Kalajdzic nach einem Eckstoß beim Stand von 2:1 den Ball aus acht Metern aufs Leverkusener Tor schoss, der zwei Meter entfernt postierte Timothy Fosu-Mensah reflexhaft beide Arme hochriss und die Kugel mit der rechten Hand abwehrte. Schiedsrichter Sven Jablonski ließ jedoch weiterspielen, und im Gegenzug traf Leon Bailey zum 3:1. Knapp drei Minuten dauerte die Überprüfung durch den Video-Assistenten Felix Zwayer, dann stand fest: Der Treffer behält seine Gültigkeit, ein Review gibt es nicht und folgerichtig auch keinen Handelfmeter für den VfB. Einmal mehr haderten die Stuttgarter mit dem Video-Assistenten in Köln.

Nicht nur für Mislintat ist die Sache klar

Der Stuttgarter Sportdirektor Sven Mislintat etwa konnte die Zurückhaltung des VAR nicht nachvollziehen. Für ihn lag "eine krasse Fehlentscheidung" vor, durch die die Schwaben um die große Möglichkeit gebracht wurden, zum 2:2 auszugleichen. "Es ist glasklar definiert, dass das ein strafbares Handspiel ist", so Mislintat. "Wenn wir bei den Regelschulungen einigermaßen aufgepasst haben, ist das der klarste, klarste, klarste Handelfmeter, den man geben kann. Beide Hände über der Schulter, die Hand ganz klar am Ball." Wenn klarste Definitionen nicht eingehalten würden, funktioniere es nicht, kritisierte der 48-Jährige.

Nun ist die Handspielregel seit ihrer Reform zur Saison 2019/20 teilweise umständlich formuliert, an manchen Stellen lädt sie daher zu Missverständnissen ein. Doch der Satz, auf den die Situation in Leverkusen am besten passt, ist eindeutig: "Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet." Ein solches Handspiel ist also strafbar. Eine Ausnahme davon wird nur gemacht, wenn der betreffende Spieler zuvor den Ball mit einem anderen Körperteil absichtlich gespielt hat und ihm die Kugel dann unkontrolliert an die Hand oder den Arm gesprungen ist. Das war bei Fosu-Mensah aber nicht der Fall.

Dass Handspiele prinzipiell bestraft werden sollen, wenn der Arm oder die Hand dabei über Schulterhöhe gehalten wird, hat damit zu tun, dass diese Haltung im Fußball selten natürlich ist. Und die Armhaltung ist inzwischen das wichtigste Kriterium bei der Bewertung von Handspielen, weil sie sich leichter und sicherer bestimmen lässt als die Absicht des Spielers, die zuvor maßgeblich war. Dass Fosu-Mensah seine Arme womöglich in erster Linie deshalb hochgerissen hat, weil er verhindern wollte, dass ihn der Ball mitten im Gesicht trifft, ist übrigens unerheblich. Denn so etwas wie "Schutzhand" kennt das Regelwerk entgegen anders lautenden Gerüchten nicht.

DFB-Lehrwart: Handspiel ja, VAR-Eingriff nein

Eher schon ließe sich argumentieren, dass Fosu-Mensahs rechter Arm, mit dem er das Handspiel beging, "vor dem Körper und nicht weit vom Körper, also nicht unnatürlich, nicht abgespreizt war", wie DFB-Cheflehrwart Lutz Wagner gegenüber dem "kicker" sagte. Aber auch für ihn lag "nach Abwägung von Pro und Contra ein strafbares Handspiel" vor, wenngleich aus seiner Sicht "keine klare Fehlentscheidung und damit kein zwingender VAR-Eingriff" gegeben war. Genauso bewertete Felix Zwayer die Situation, doch bei aller Berechtigung, die eine hohe Eingriffsschwelle für die Video-Assistenten hat, damit es nicht zu einer Flut von Reviews kommt: Hier ist es kaum zu verstehen, warum der Tatsache, dass die Hand in die Flugbahn des Balles geführt wurde und klar über Schulterhöhe war, nicht das entscheidende Gewicht beigemessen wurde.

Etwas unglücklich war auch die Kommunikation des DFB zu dieser Szene: Der Twitter-Account der DFB-Schiedsrichter vermeldete nach dem Tor lediglich einen Check auf Abseits, aber nicht, ob auch das Handspiel überprüft wurde. Angesichts einer Unterbrechung von drei Minuten, der Tatsache, dass die Abseitsfrage recht schnell zu beantworten war, und deutlicher Stuttgarter Proteste war es zwar logisch, dass Felix Zwayer auch auf das Handspiel einen Blick geworfen hatte. Dennoch wäre eine offizielle Bestätigung hilfreich gewesen. So blieb es Lutz Wagner vorbehalten, im "kicker" klarzustellen: "Das Handspiel von Leverkusen wurde vom VAR überprüft."

Was sonst noch wichtig war:

  • Auch in der Zweiten Liga gab es in zwei Spielen einiges Stirnrunzeln über die Videozentrale in Köln, vor allem in der Partie zwischen Greuther Fürth und den Würzburger Kickers (4:1). Denn als der Fürther Jamie Leweling nach 78 Minuten mit dem Ball am Würzburger Torwart Hendrik Bonmann vorbeizog, zu Fall kam und Schiedsrichter Arne Aarnink auf Strafstoß entschied, zeigten die Wiederholungen, dass es allenfalls einen minimalen Kontakt am Fuß gab, der jedenfalls nicht ausschlaggebend dafür war, dass Leweling – und das auch noch mit einem Schrei – zu Boden ging. Trotzdem gab es keine Review-Empfehlung durch VAR Matthias Jöllenbeck, dabei sprach hier so gut wie alles für eine "Schwalbe" – und somit dafür, dass die Elfmeterentscheidung klar und offensichtlich falsch war. Eine Intervention wäre deshalb berechtigt und notwendig gewesen.
  • Im Spiel SV Darmstadt 98 – 1. FC Nürnberg (1:2) hielt sich die Video-Assistentin Bibiana Steinhaus derweil ebenfalls zurück, als Ihr Kollege auf dem Feld, Martin Thomsen, dem Nürnberger Oliver Sorg kurz vor Schluss die Rote Karte zeigte und auf Strafstoß für die Gastgeber entschied. Sorg hatte vier Meter vor dem eigenen Tor einen Torschuss abgeblockt und so einen sicheren Treffer verhindert – strafwürdig mit dem Oberarm, wie der gut postierte Schiedsrichter ohne jedes Zögern befand. Ob das wirklich so war, zeigten die Wiederholungen nicht eindeutig; im Unterhaus stehen den Video-Assistenten wesentlich weniger Kameraeinstellungen zur Verfügung als in der Bundesliga. Die Bilder widerlegten den Unparteiischen aber auch nicht, deshalb kam ein Eingriff aus Köln nicht in Frage. Hier ließ sich tatsächlich festhalten: Ein klarer und offensichtlicher Fehler war nicht nachzuweisen – und deshalb blieb es zu Recht bei der getroffenen Entscheidung.

Alex Feuerherdt

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