Das Bundesverwaltungsgericht hat etwas überraschend die Beteiligung von Fußball-Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen für rechtmäßig erklärt. Der deutsche Fußball blickt schweren Zeiten entgegen.
Reinhard Rauball nahm mit versteinerter Miene das Urteil zur Kenntnis, fand aber kurz darauf schon wieder klare Worte. "Wir haben hier eine Entscheidung, die sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben", räumte der Präsident der Deutschen Fußball Liga (DFL) ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligung von Profi-Klubs an Polizeikosten bei Hochrisikospielen grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hatte.
Richter Wolfgang Bier sah in dem konkreten Rechtsstreit zwischen der Hansestadt Bremen und der DFL um einen einzelnen Kostenbescheid zwar noch weiteren Handlungsbedarf und verwies das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurück, das in zweiter Instanz bereits zuungunsten der DFL entschieden hatte. Generell stellte Bier aber fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden."
DFL muss sich auf neue Kosten gefasst machen
Also müssen sich die DFL und die Vereine zumindest in Bundesländern wie Bremen auf neue Kosten gefasst machen, deren Höhe noch nicht klar ist. Andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen hatten im Vorfeld erklärt, dem Beispiel der Hansestadt nicht zu folgen - ob es dabei bleibt, ist offen. "Wir haben eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage anbelangt. Das berührt schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, zu welchem Bundesland sie gehören", stellte Rauball klar.
Die Stadt Bremen feierte das Urteil wie einen Sieg. "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer: "Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete, ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Die Antwort war eindeutig 'Ja'."
"Hoffe, dass die DFL merkt, dass sie das Spiel verloren hat"
Der konkret verhandelte Fall bezog sich auf einen Gebührenbescheid nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015 in Höhe von 415.000 Euro. Mäurer ließ keinen Zweifel daran, dass an der grundsätzlichen Forderung nach einer Kostenbeteiligung festgehalten werde. Von der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht sollte die DFL seiner Meinung nach absehen. "Ich möchte nicht den Weg durch die Instanzen gehen, sondern hoffe, dass die DFL merkt, dass sie das Spiel verloren hat", sagte der SPD-Politiker.
Mäurer sprach sich dafür aus, dass - wie in anderen europäischen Ländern - ein Fonds eingerichtet wird, aus dem die Polizeikosten beglichen werden. Die finanzstarke Liga sei nun gefordert. "Es geht ja nicht darum, Kosten in der 3. und 4. Liga geltend zu machen", sagte Mäurer.
Rauball blieb zunächst skeptisch, was den Fonds angeht. "Man muss jetzt erstmal dieses Urteil genau analysieren und dann schauen, welche Rückschlüsse man daraus ziehen sollte", sagte der Jurist: "Ich werde jetzt mit den Vereinen Kontakt aufnehmen und die Lage mit ihnen diskutieren." Über den möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht wollte Rauball nicht spekulieren.




























