Aufregung bei der Darts-Weltmeisterschaft in London: Nach einem erneuten positiven Dopingtest wurde Darts-Profi Dom Taylor von der WM ausgeschlossen.
Dom Taylor ist bei der Darts-WM raus, allerdings nicht sportlich, sondern aufgrund eines erneuten positiven Dopingtests. Der Dachverband der Professional Darts Corporation (PDC) bestätigte am Freitag in einer kurzen Mitteilung, dass der einschlägige Ausschluss durch die zuständige Behörde – die Darts Regulation Authority (DRA) – erfolgt sei.
Eine weiterführende Stellungnahme werde es bis zum Abschluss des Verfahrens nicht geben, hieß es weiter, um die Integrität des Prozesses zu wahren.
Taylor hatte am 14. Dezember sein WM-Debüt mit einem glatten 3:0-Sieg gegen Oskar Lukasiak aus Schweden gefeiert und hatte sich damit Hoffnung auf weitere Erfolge mache können. Nach dem positiven Dopingtest darf er nun nicht mehr mitwirken.
Die Entscheidung, so erklärte die DRA, entspringt klar den geltenden Richtlinien der Behörde. Sie ordneten damit ein Disziplinarverfahren an, dessen Verlauf und Ausgang noch offen sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass Taylor vorerst keine weiteren Pflichtspiele bestreiten darf, bis das Verfahren eine endgültige Klärung gefunden hat. Sein Preisgeld von 25.000 Pfund (28.500 Euro), das er für das Erreichen der 2. Runde erhalten sollte, wurde vorerst eingefroren.
Die DRA betont, dass der Rechtsweg eingehalten wird und alle Schritte gemäß dem Regelwerk erfolgen. Gleichzeitig richtet sich der Blick darauf, wie die Konkurrenz in Abwesenheit des 27-Jährigen weiterfährt, vor allem in der anstehenden zweiten Runde, in der Taylor ursprünglich den Waliser Jonny Clayton treffen sollte – einen renommierten Gegner, der nun kampflos weiterziehen darf.
Darts: Nicht Taylors erster Dopingfall
Bereits im Vorjahr hatte Taylor seine WM-Premiere im Alexandra Palace verschieben müssen, nachdem er im Herbst 2024 eine positive Dopingprobe abgegeben hatte.
Damals sprach der junge Profi von dem "größten Tiefschlag seines Lebens", doch er konnte nachweisen, dass die verbotene Substanz nicht während eines Wettkampfs eingenommen worden war.
Die Disziplinarmaßnahme führte damals zu einer einmonatigen Suspendierung, die konkrete Substanz wurde nicht veröffentlicht.


