Vor etwas mehr als einem Jahr schloss der FC Schalke 04 einen Vertrag mit der Schweizer "Sun AG" ab, die seither mit ihrem Produkt "Minimeal" als Hauptsponsor fungiert. Eine Verlängerung der Vereinbarung liegt offenbar in den Händen des Konzerns.
Der Schalker Hauptsponsor "Sun AG" kann den im Sommer auslaufenden Vertrag nach Angaben von "Sport Bild" per Option vorzeitig verlängern. Bei der Unterschrift im Sommer 2024 wurde demnach eine Klausel festgeschrieben, laut er das Unternehmen bis zum Jahresende 2025 den Sponsoring-Deal eigenständig ausdehnen kann.
Dabei hat der Konzern die Möglichkeit, die Vereinbarung um ein oder gleich um zwei Jahre zu verlängern. Die ursprünglich ausgehandelten Konditionen blieben gleich, heißt es, solange der FC Schalke 04 in der 2. Bundesliga spielt.
Drei Millionen Euro pro Jahr erhält Königsblau laut dem Fachblatt für das Sponsoring. Neben der Werbung auf den Trikots hat das Unternehmen weitere Werberechte erhalten, etwa TV-relevante Bandenpräsenz an Spieltagen.
Beim Aufstieg: Schalke 04 winkt Verdopplung des Sponsorendeals
Verlängert das Unternehmen den Vertrag etwa um zwei Jahre und schafft der Revierklub im kommenden Sommer tatsächlich den Aufstieg in die Bundesliga, würden die Konditionen automatisch angepasst. Dann würden Schalke 04 sogar sechs Millionen Euro pro Jahr winken, so "Sport Bild".
Klar ist: Bis zur Bundesliga-Rückkehr ist es noch ein weiter Weg. Nach bislang acht Spieltagen rangiert Königsblau als Zweiter aber immerhin auf einem direkten Aufstiegsplatz.
Die Schweizer "Sun AG" stellt mit "Sun Minimeal" laut Unternehmensangaben die weltweit erste Mini-Mahlzeit für die Hosentasche her. "Die SUN AG und Schalke 04 verbindet den Anspruch, in ihren jeweiligen Bereichen Top-Resultate und innovative Lösungen zu präsentieren. Mit SUN MINIMEAL hat das Unternehmen ein einzigartiges Produkt geschaffen, das bis ins letzte Detail optimiert wurde – so, wie es im Spitzensport bei der Ernährung unserer Profis auch anstreben", hatte S04-Vorstandschef Matthias Tillmann im vergangenen Jahr im Zuge der Vereinbarung erklärt.





























