Miron Muslic hat den FC Schalke 04 aus der Dauerkrise geführt, aktuell rangieren die Königsblauen sogar auf einem Aufstiegsplatz. Gelingt der ganz große Wurf, wird offenbar eine Klausel im Vertrag des Cheftrainers aktiv.
Wie "Sport Bild" berichtet, verlängert sich die Laufzeit des Arbeitspapiers von Miron Muslic im Falle einer Rückkehr in die Bundesliga um ein weiteres Jahr. Aktuell ist der 43-Jährige bis 2027 gebunden, dann wäre sein Vertrag also bis 2028 gültig.
Jene Klausel gilt nicht nur für die laufende, sondern auch die kommende Spielzeit, so das Fachblatt. Der Vorteil: Der FC Schalke 04 hätte frühzeitig die Zukunft seines Erfolgstrainers geklärt.
Auch für Muslic selbst würde sich der Aufstieg ins Oberhaus lohnen. Dem Bericht zufolge stiege sein Gehalt um rund 30 Prozent, sodass er in der Bundesliga je nach Erfolgsprämien ca. 600.000 Euro pro Jahr verdienen könnte.
FC Schalke 04 zahlt Ex-Trainer Abfindung
Wie "Sport Bild" zudem berichtet, wurden inzwischen auch die letzten vertraglichen Bindungen zu Miron Muslics Vorgänger Kees van Wonderen gekappt. Der im vergangenen Mai entlassene Niederländer besaß auf Schalke einen Vertrag bis 2026, noch ist der Übungsleiter nicht bei einem anderen Klub untergekommen.
Um nicht länger das Gehalt zahlen zu müssen, haben sich beide Seiten laut dem Bericht "still und heimlich" auf eine Auflösung geeinigt. Im Zuge dessen erhielt Kees van Wonderen eine stattliche Abfindung, die sich auf rund 200.000 Euro belaufen soll.
Kees van Wonderen hatte den FC Schalke 04 im Oktober 2024 übernommen. Unter dem 56-Jährigen konnte sich allerdings kein nachhaltiger Erfolg einstellen, die Königsblauen beendeten die Zweitliga-Saison 2024/25 letztlich auf dem historisch schlechten 14. Platz.
Auch abseits des Trainingsplatzes machte van Wonderen wenig Eindruck auf die Schalke-Bosse - ganz anders als Nachfolger Muslic. Der neue Übungsleiter schaltet sich etwa auch in Transfer-Meetings aktiv ein und bringt eigene Vorschläge mit. Dies kommt bei den Verantwortlichen des FC Schalke 04 gut an, heißt es.




























