Der schwelende Machtkampf bei Borussia Dortmund vor der Neuwahl des Vereinspräsidenten im November dieses Jahres könnte bereits entschieden sein, bevor er überhaupt richtig angefangen hat. Gründe dafür sind zum einen die Statuten beim BVB, die eine Kampfabstimmung zwischen mehr als einem Kandidaten nicht vorsehen und zum anderen jüngste Entwicklungen rund um Amtsinhaber Dr. Reinhold Lunow, die im Verein für Kritik sorgten.
Der 72-Jährige hatte öffentlich verlautbaren lassen, sich doch noch einmal um eine zweite Amtszeit als Vereinspräsident von Borussia Dortmund zu bewerben. Er stellt sich damit der Kandidatur von Hans-Joachim Watzke in den Weg, der den BVB nach mehr als zwei Jahrzehnten im operativen Geschäft ebenfalls ab November als Präsident führen möchte.
Zu einer Kampfabstimmung auf der jetzt schon mit Spannung erwarteten Mitgliederversammlung der Schwarz-Gelben im November wird es allerdings nicht kommen, was an den Statuten von Borussia Dortmund liegt.
Diese sehen nämlich ein anderes Vorgehen vor, sollte es mehr als einen Vorschlag für das Amt des Vereinspräsidenten geben.
BVB-Wahlausschuss trifft Vorauswahl
Beim BVB gibt es nämlich extra einen Wahlausschuss, der sich aus vier Mitgliedern des Wirtschaftsrates, drei Mitgliedern des Ältestenrates, den Abteilungsleitern der Sparten Handball, Tischtennis, Fan- und Förderabteilung, zwei Kassenprüfern und dem Abteilungsleiter des Jugendfußballs zusammensetzt.
Dieser Wahlausschuss prüft im Vorfeld die eingegangenen Präsidentschaftskandidaten und trifft noch vor der Mitgliederversammlung eine Vorauswahl.
Irritationen hatte es nun darüber gegeben, ob diese Vorauswahl zwangsläufig eine Person oder auch mehrere Personen - also in diesem Fall etwa Hans-Joachim Watzke und Dr. Reinhold Lunow - implizieren kann.
Während Lunow sich zuletzt öffentlich zu Wort meldete und davon ausging, dass er gemeinsam mit Watzke auf einem möglichen Wahlzettel stehen kann, stellte der Wahlausschuss-Vorsitzende Dr. Winfried Materna nun gegenüber den "Ruhr Nachrichten" klar, dass es nur einen Vorschlag geben wird. Erst, wenn dieser Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten sollte, könnte im Anschluss daran ein zweiter Kandidat vorgeschlagen werden.
Dieses Vorgehen begründete Materna mit der BVB-Vereinssatzung sowie der Lizensierungsordnung der Deutschen Fußball-Liga und betonte daher, dass eine Kampfabstimmung während der Mitgliederversammlung de facto ausgeschlossen sei.
Lunow nur noch als Außenseiter gehandelt
Gemeinhin wird das als großer Vorteil für Präsidentschaftskandidat Watzke gewertet, der offenkundig im Wahlausschuss einen Vertrauensvorschuss genießt. Zumindest sorgte sein Konkurrent Lunow jüngst für Irritationen, nachdem bekannt wurde, dass dieser bei einem Anwalt für Vereinsrecht ein eigenes Gutachten zur Prüfung des BVB-Wahlrechts eingeholt hatte.
Dieses Gutachten hatte er dem Wahlausschuss vorenthalten und damit für Misstrauen gesorgt, wie Ausschussvorsitzender Materna gegenüber den "Ruhr Nachrichten ausführte: "Wenn Dr. Lunow ein Gutachten zur Satzung hat, was explizit den Wahlvorgang bewertet und dieses dem Wahlausschuss vorenthalten wird, dann wurde ich ein solches Vorgehen als falsch empfinden. Grundsätzlich wünsche ich mir vom Präsidenten von Borussia Dortmund ein kooperatives und transparentes Verhalten gegenüber den von der Mitgliedschaft gewählten und legitimierten Gremien des Vereins."
Dass Lunow trotzdem als Amtsinhaber noch in erster Instanz zum erneuten Präsidentschaftskandidaten nominiert wird, gilt mittlerweile bereits als unwahrscheinlich.
Rein formell gesehen fehlt der Name Reinhold Lunow derzeit ohnehin noch auf der Kandidatenliste, betonte Materna: "Um offiziell als Kandidat in die Vorauswahl aufgenommen zu werden, müsste Dr. Lunow zunächst dem Wahlausschuss formell vorgeschlagen werden. Der Vorschlag einer Kandidatur Hans-Joachim Watzkes wurde hingegen bereits mehrfach beim Wahlausschuss hinterlegt."






























