So schwer Christian Horner das Aus bei Formel-1-Rennstall Red Bull Racing auch getroffen hat, so weich könnte der Ex-Teamchef finanziell fallen. Angeblich winkt dem 51-Jährigen eine gigantische Abfindung.
Über die finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe berichtete am Donnerstag der "Telegraph". Dort hieß es, dass Horners vorzeitige Entlassung ihm eine Kompensationszahlung in Höhe von knapp 50 Millionen Pfund (ca. 58 Mio. Euro) und mehr einbringen könnte.
Grund dafür ist Horners Vertrag, der ursprünglich noch bis zum Ende der Saison 2030 lief. Wie viel Gehalt der Ex-Teamchef in den letzten beiden Jahren kassierte, ist zwar nicht bekannt. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2023 wird sein Salär allerdings mit 8,92 Millionen Pfund angeben und damit einer elfprozentigen Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.
Laut "Telegraph" ist davon auszugehen, dass sich Horners Gehalt 2024 und 2025 erneut erhöht hat. Diesem Muster folgend, errechnete die englische Zeitung ein Restgehalt bis zum ursprünglichen Vertragsende in Höhe von 50 Millionen Pfund und mehr. Dem Bericht zufolge könnten Horners Anwälte versuchen, am Ende bis zu 60 Millionen Pfund von Red Bull einzufordern.
Red Bull will Horner-Abfindung drücken
Red Bull wird derweil versuchen, eine volle Auszahlung der ausstehenden Bezüge abzuwiegeln, schreibt die Zeitung. Der Grund: Horner dürfte nach seinem Red-Bull-Aus schon zeitnah Angebote aus der Formel 1 bekommen. Gehandelt wurde der 51-Jährige in den letzten Wochen schon in anderen Garagen, etwa bei Alpine und Ferrari. Sollte er bei einem anderen Rennstall unterkommen, könnte Red Bull die Abfindung entsprechend drücken.
Dank der Erfolge, die Red Bull Racing unter Horners Leitung feierte, stieg der Brite in den letzten Jahren zum bestbezahlten Teamchef der gesamten Formel 1 auf. Dazu war er mit einer Amtszeit von 20 Jahren auch der mit Abstand dienstälteste. Auf Platz zwei in diesem Ranking liegt Toto Wolff, der seinen Job bei Mercedes im Jahr 2014 antrat. Alle anderen Teamchefs nahmen ihren Dienst erst 2023 und später auf.


