Der Fall Bakery Jatta hält den Hamburger SV und die gesamte 2. Bundesliga weiter in Atem. Sowohl der 1. FC Nürnberg, als auch der VfL Bochum und Karlsruher SC haben gegen die Wertung der Meisterschaftsspiele in den letzten Wochen Einspruch eingelegt, weil mit Jatta ein Spieler mit womöglich falscher Identität eingesetzt wurde.
Der Frankfurter Jurist und Sportrechtler Thomas Dehesseles erklärte nun in der "Bild", was die Einsprüche der Konkurrenten noch für Folgen für den HSV haben könnten.
Sollten sich die Mutmaßungen gegen Bakery Jatta bestätigen, die Anfang August von der "Sport Bild" öffentlich gemacht wurden, dass der Youngster unter falscher Namens- und Altersangabe vor vier Jahren nach Deutschland eingereist sei, könnte den Hamburgern im schlimmsten Fall sogar ein Punktabzug drohen.
Dehesseles meinte dazu: "Ein Punktabzug kommt nur in Betracht, wenn der Klub einen nicht spielberechtigten Spieler schuldhaft einsetzt. Es müssten also maßgeblich Verantwortliche des Klubs wissen oder aus Unachtsamkeit nicht erkannt haben, dass ein durch Täuschung erschlichener Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde besteht."
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Bakery Jatta drohen vor allem persönliche Sanktionen
Nach den Ausführungen des Juristen scheint es derzeit aber wahrscheinlicher, dass wenn überhaupt der Spieler persönlich haftbar gemacht wird, unabhängig von seinem Verein.
"Es ist möglich, dass ein Spieler im Fall einer Identitätstäuschung sanktioniert wird, der Klub jedoch nicht. Die DFL erteilt die Spielerlaubnis bei Nicht-EU/EWR-Spielern auf Basis der Dokumente, die die Ausländerbehörde erstellt. [...] Selbst wenn der Aufenthaltstitel rückwirkend entfallen sollte, ist hiermit kein Automatismus bei der Spielberechtigung verbunden, da diese bei Entfallen einer Erteilungsvoraussetzung entzogen werden kann, aber nicht muss", so Dehesseles.
Eine finale Entscheidung in der Causa Jatta könnte sich unter Umständen noch mehrere Wochen hinziehen. Erst für den 9. September ist die erste Verhandlung über den Protest des 1. FC Nürnberg gegen das 0:4 vom 2. Spieltag anberaumt.
Darüber hinaus erklärte Dehesseles, warum die Zweitliga-Klubs aus Nürnberg, Bochum und Karlsruher seiner Meinung nach richtig gehandelt hatten. Ihnen wurde in den letzten Wochen zum Teil großes Unverständnis als Reaktion auf die Einsprüche entgegengebracht.
"Die Geschäftsführung eines Klubs hat alles rechtlich Gebotene zu unternehmen, um den Unternehmenserfolg herbeizuführen. Werden mögliche Maßnahmen bewusst unterlassen und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Klub die Geschäftsführung auf Schadenersatz verklagen. Der Einspruch gegen eine Spielwertung ist eine Möglichkeit. Ob fair oder moralisch vertretbar, ist zweitrangig", führte der Jurist in der "Bild" aus.