Deutschlands Tennis-Legende Boris Becker hat sich in einem Interview bei der britischen TV-Sendung "This Morning" ausführlich zu seinem Gefängnisaufenthalt geäußert und erklärt, wie hart die Zeit hinter Gittern für ihn war.
Der 55-Jährige, der per Video aus Dubai zugeschaltet wurde, sagte: "Niemand kann dich darauf vorbereiten. Ich habe ein oder zwei Filme über das Gefängnisleben gesehen, aber nichts in meinen kühnsten Träumen konnte mich darauf vorbereiten."
"Man muss von Tag zu Tag überleben. Jeder Tag ist gefährlich. Das Gefängnis ist ein sehr harter Ort und eine echte Strafe. Jeder, der das Gegenteil behauptet, lügt", so der sechsmalige Grand-Slam-Champion weiter.
Boris Becker verrät: "Man muss immer über die Schulter schauen"
Becker verriet, dass er täglich 22 Stunden in seiner Zelle verbrachte und sich auf seine mentale Stärke verließ, die er während seiner Tenniskarriere entwickelt hatte, um die Zeit zu überstehen.
Für die restliche Zeit legte sich der Deutsche einen Plan zurecht: "Man muss sich schnell mit starken Leuten umgeben, denn man braucht Schutz. Ich war von Mördern, Vergewaltigern und Drogendealern umgeben, aber wir sind alle Insassen und teilen uns die gleiche Kantine. Man muss immer über die Schulter schauen, weil man nicht weiß, wer in der nächsten Zelle sitzt."
Direkt nach seiner Verurteilung kam er ins Gefängnis "Wandsworth", das als eines der härtesten des Landes gilt. Im Mai 2022 wurde der Tennis-Superstar dann nach "Huntercombe" verlegt. Eine Strafanstalt, in der vor allem ausländische Straftäter ihre Strafen absitzen.
Becker verpasst Turnier in Wimbledon
Während seines Auftritts in der ITV-Sendung sagte Becker zudem, er habe "viel Zeit zum Nachdenken" gehabt, als er inhaftiert war, und "über die Dinge nachgedacht, die falsch gelaufen sind".
Weil der gebürtige Leimener nach seiner Abschiebung nach Deutschland auf unbestimmte Zeit nicht nach England einreisen darf, liegt auch sein Job als Wimbledon-Experte für die "BBC" derzeit auf Eis. Wann er das Turnier zum nächsten Mal live und vor Ort aus "seinem Wohnzimmer" begleiten darf, ist unklar.