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Staatsanwaltschaft Kiel beantragt Revision

01.02.12
Auch für Kiels ehemaligen Trainer Serdarusic geht der Prozess weiter. Foto: Carsten Rehder, DPA

Der Handball-Prozess gegen die früheren THW-Kiel-Verantwortlichen Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic geht in die Verlängerung.

"Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt", bestätigte Sprecherin Birgit Heß einen entsprechenden Bericht der "Kieler Nachrichten". Der frühere THW-Geschäftsführer Schwenker und Ex-Coach Serdarusic waren am vergangenen Donnerstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Bestechung, der Untreue und des Betrugs freigesprochen worden.

"Das ist ein ganz normaler Vorgang, dass die Staatsanwaltschaft die Frist nutzt, damit war zu rechnen", sagte Serdarusic' Verteidiger Marc Langrock der Nachrichtenagentur dpa. Die Rechtsanwälte Schwenkers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Oberstaatsanwalt Axel Goos hatte nach dem Freispruch angekündigt, das Urteil der 5. großen Strafkammer des Kieler Landgerichts zu prüfen.

Wie lange das Revisionsverfahren dauert, ist schwer absehbar. Zunächst hat Richter Matthias Wardeck zwei Monate Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Danach bleibt der Staatsanwaltschaft ein Monat zur schriftlichen Begründung eines Revisionsantrags. Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft die Revision zurückzieht.

Im Falle einer Revision erhält zunächst der Generalbundesanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach entscheidet der 5. Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig über den Revisionsantrag. "Das Verfahren kann ein halbes Jahr dauern", sagte Gerichtssprecherin Rebekka Kleine. Sollte der BGH Verfahrensfehler entdecken, müsste der Strafprozess vor dem Landgericht Kiel neu aufgerollt werden. Möglich ist auch, dass nur Teile des Verfahrens neu verhandelt werden.

Schwenker und Serdarusic waren beschuldigt worden, das Champions-League-Finale 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt durch Schiedsrichterbestechung manipuliert zu haben. Das Duo hatte dies stets bestritten. Die Anklage hatte 18- bzw. 17-monatige Bewährungsstrafen sowie Geldauflagen in Höhe von 25 000 bzw. 15 000 Euro gefordert.

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